Der Internationale Gerichtshof… und die anderen.

Der Internationale Gerichtshof… und die anderen.

Nicht nur im Privatbereich gibt es Streitigkeiten. Auch Staaten können in vielen Dingen unterschiedlicher Ansicht sein, wie wir fast täglich aus den Nachrichten erfahren. Welche Möglichkeiten haben Staaten, ihre Differenzen beizulegen?

Der russische Zar Nikolaus II. berief im Jahre 1899 eine Konferenz in Den Haag ein, an der 26 Staaten teilnahmen. Auf dieser ersten sog. „Haager Friedenskonferenz“ schlug er eine Schiedsgerichtsbarkeit vor, die dazu beitragen sollte, drohende Konflikte zu entschärfen und Kriege zu verhindern. Daraufhin wurde dann im Jahre 1900 der „Ständige Schiedshof“ eingerichtet, der zwei Jahre später seine Arbeit aufnahm. Schnell wurde aber klar, daß Schiedssprüche allein nicht immer ausreichten, um Streit zwischen Staaten zu beenden.

Da die Mächtigen der Welt eine Institution wollten, die auch rechtsverbindliche Urteile fällen konnte, fand 1907 eine zweite „Haager Friedenskonferenz“ statt. Dies war die Geburtsstunde des Internationalen Gerichtshofs. Obwohl die Vertragspartner sich einig waren, nahm der IGH seine Arbeit aber noch nicht auf. Erst 1922 – nach der Gründung des Völkerbundes – wurde der IGH tätig. Trotzdem konnte er nicht effektiv arbeiten. Nachdem 1945 aus dem Völkerbund die Vereinten Nationen (UN) hervorgingen, konnte der IGH 1946 unter der UNCharta als „Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen“ starten.

Die 15 gewählten unabhängigen Richter aus 15 Ländern stammen aus allen Kulturkreisen und Rechtssystemen und sind international anerkannte Völkerrechtsexperten. Die Hauptaufgabe des IGH besteht darin, verbindlich über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden und für die Vereinten Nationen Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu erstellen. Unter Rechtsstreitigkeit im Sinne der UN-Charta fällt jede völkerrechtliche Frage vom Vorwurf des Völkermords bis zum Verlauf einer Seegrenze. Der IGH ist weltweit das einzige Gericht, das entsprechende Urteile fällen kann; vorausgesetzt die betroffenen Staaten sind sich darüber einig, daß das Gericht dazu auch berechtigt ist.

Es ist nicht verwunderlich, daß bereits über diese Frage erbittert gestritten wird. Außerdem gibt es Probleme bei der Urteilsfällung: Die Urteile des IGH sind nur für die Parteien des Konflikts verbindlich, welche die grundsätzliche Gerichtsbarkeit unterzeichnet haben. Das sind nur 59 Staaten der Welt. Staaten, welche die Gerichtsbarkeit nicht anerkennen, können individuell entscheiden, ob sie den Gerichtsspruch akzeptieren oder nicht. Vor dem IGH Klage einreichen können nur die 185 Mitgliedsstaaten der UNO. Nicht unterschrieben haben u. a. die USA, Deutschland, Frankreich und Rußland.

Für Staaten, die mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden sind, gibt es keine Berufungs- oder Widerspruchsmöglichkeit. Folgendes Beispiel zeigt, wie viel Macht das höchste Gericht der Welt wirklich hat: Die seit frühester Kindheit in den USA lebenden deutschen Brüder LaGrand wurden in den USA wegen Raubmordes zum Tode verurteilt. Nachdem die deutsche Bundesregierung mit der Anrufung amerikanischer Gerichte das Todesurteil nicht verhindern konnte, verklagte sie die USA vor dem IGH, der eine einstweilige Anordnung erließ, die von den USA aber nicht beachtet wurde. Nach der Hinrichtung der Brüder LaGrand urteilte der IGH, daß die USA mit der Vollstreckung des Todesurteils gegen internationales Recht verstoßen hätten. Der IGH hatte aber keine Möglichkeit, die USA zu bestrafen, da er kein ausführendes Organ besitzt, das die Umsetzung der Urteile auch durchsetzen könnte und außerdem niemand einen Staat in ein Gefängnis sperren kann. Für die Durchsetzung seiner Entscheidungen ist der Gerichtshof auf den UN-Sicherheitsrat angewiesen.

Was also bringt ein internationaler Gerichtshof, dessen Zuständigkeit nicht von allen Staaten anerkannt wird, vor dem nicht jeder Staat klagen kann, der vor allem aber von den großen Staaten mißachtet wird und seine Urteile auch nicht selbst vollstrecken kann?

[LÖ]

Quellenverweise.

Internationaler Gerichtshof.

https://www.bpb.de/kurz-knapp-lexika-politiklexikon-17659/internationaler-gerichtshof-igh/

Arbeitsweise IGH.

https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon-Internationaler_Gerichtshof_(IGH,_International_Court_of_Justice,_ICJ)

Staaten vor Gericht.

https://www.tessloff.com/was-ist-was-archiv-Geschichte-Politik-Wirtschaft-Recht-staaten-vor-gericht-der-internationale-gerichtshof.html

Weitere Quellen:

https://www.grin.com/document/95072

https://de.wikipedia.org/wiki-LaGrand-Br%C3%BCder


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