Die aktuelle Kriminalitätslage in Deutschland wirft Fragen zur Sicherheit und Prävention auf. In Deutschland kann man den Eindruck gewinnen, daß der Staat bei der Verfolgung von Straftaten nachlässig agiert.
Die Täter kommen oft mit milden Bewährungsstrafen davon oder werden wegen angeblicher psychischer Störungen überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen. In einem Fall in Regensburg wurde beispielsweise der 23-jährige Mohammad M. in mehreren Fällen wegen sexueller Belästigung, erzwungenem Oralverkehr und Vergewaltigung angeklagt. Er war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt, trotzdem wiegen diese Vorwürfe schwer. Er wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Über die Gründe für das Urteil berichtet Spiegel Online am 3. August 2023: „Bei der Entscheidung, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, spielte laut Gericht vor allem das Geständnis des Angeklagten eine Rolle, wodurch den Opfern eine Aussage erspart werden konnte. Zudem hatte der Täter bereits sechs Monate Untersuchungshaft hinter sich. Außerdem würdigte das Gericht, daß der 23-Jährige eine abgeschlossene Ausbildung und einen festen Arbeitsplatz hat“.
Eine abgeschlossene Ausbildung und ein fester Arbeitsplatz wirken sich strafmildernd aus? Offenbar ja, denn einen festen Job konnte auch ein 30-jähriger Syrer vorweisen, der in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen in einem Hausflur vergewaltigte. Auch er erhielt lediglich eine Bewährungsstrafe. Er konnte eine Wohnung vorweisen und hatte einen festen Arbeitsplatz in Aussicht. Diese beiden Punkte veranlassten den Richter zu der Aussage: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“
Bei einem Mord auf der Wittlicher Kirmes verzichtet Deutschland sogar ganz auf die Strafverfolgung. Die Täter sind Soldaten der US Air Base Spangdahlem und obwohl der Staat das Vorrecht der Strafverfolgung hat, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Täter ein und übergab den Fall an die Amerikaner. Laut einem Beitrag des SWR vom 21. August 2023 ist dies gängige Praxis: „Nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatutes und des von der Bundesrepublik Deutschland hierzu unterzeichneten Zusatzabkommens verzichte Deutschland jedoch in diesen Fällen regelmäßig auf das ihm zustehende Vorrecht der Gerichtsbarkeit, so daß diese Verfahren regelmäßig an die US-Behörden zur weiteren Strafverfolgung abgegeben werden.“
Warum verzichtet der Staat in solchen Fällen auf sein Strafverfolgungsprivileg? Es stellt sich die Frage, ob ein Staat, der in bestimmten Fällen auf seine Hoheitsrechte verzichtet, noch als Staat handelt. Nur der Staat selbst hat das Recht, seine Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten zu regeln − eben dies macht seine Souveränität aus.
Verzichtet Deutschland aber in bestimmten Fällen aus politischen, diplomatischen oder anderen Gründen auf die Verfolgung von Straftaten, dann wirft das Fragen auf, ob unsere Rechtsorgane noch in der Lage sind, seine Bürger zu schützen und seine grundlegenden Aufgaben als Staat zu erfüllen.
[CHR]
Quellenverweise.
Warum ein geständiger Vergewaltiger nicht in Haft muss.
Auf gutem Weg, ein normaler Mitbürger zu werden.
Nach gewaltsamer Tötung in Wittlich kommen Beschuldigte vor ein Militärgericht.
Weitere Quellen:
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