Nach erheblichen Unregelmäßigkeiten in einigen Berliner Wahlkreisen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 hat nun der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt. Aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln mußten zeitweise Wahlräume geschlossen werden. Teilweise kam es deshalb zu langen Wartezeiten, so daß viele Wähler von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnten. Laut der Zeitschrift „Focus“ gab es außerdem in 200 von 2000 Wahllokalen Probleme bei der Abgeordnetenhauswahl. Eine rbb24-Datenanalyse zeigte ungewöhnlich viele ungültige Stimmen in 99 Berliner Wahlbezirken. „Wenn die falschen Stimmzettel Auswirkungen auf das Ergebnis haben könnten, dann müßte man nach einer entsprechenden Entscheidung des Verfassungsgerichts unter Umständen eine Nachwahl machen“, erklärte Rolfdieter Bohm, der Bezirkswahlleiter von Kreuzberg. Laut seiner Aussage wußte die Landeswahlleitung schon lange vor der Wahl, daß Stimmzettel falsch sortiert bzw. ausgegeben waren. Das hatte man bereits im August bemerkt. Es wurde laut Bohm ein Hinweisblatt an alle Wahlvorstände ausgegeben, auf dem sinngemäß stand: „Bitte prüfen Sie, ob die Stimmzettel passen“, was aber wohl wenig genützt hat.
Am Beispiel des Wahlkreises Charlottenburg-Wilmersdorf werden die gesamten Unregelmäßigkeiten deutlich: In mehreren Wahlbüros fand sich eine Differenz zwischen den im Wahlregister abgehakten Wählern und der Zahl der am Ende abgegebenen Stimmzettel. Zwischenzeitlich mußte die Wahl in einem Wahlbüro komplett eingestellt werden, da die Wahlzettel ausgegangen waren. In einem anderen Wahlbüro waren trotz rechtzeitiger Anforderung von genügend Wahlzetteln irgendwann nicht mehr genug Stimmzettel vorhanden. In einigen Fällen durften Briefwähler ihre Stimme noch einmal an der Urne abgeben.
Dies sind Fragmente einer Wahl, die im Chaos versank. Und das sind nur die gut dokumentierten Fälle. Für das Wahlbüro am Gymnasium „Zum Grauen Kloster“ liegt etwa überhaupt kein unterschriebenes Protokoll vor – eigentlich unmöglich. Andere Protokolle verweisen auf Anlagen, die es gar nicht gibt. Das Ausmaß dieser Unregelmäßigkeiten läßt sich nicht mehr ermitteln. Es dürften hunderte Wahlberechtigte allein in diesem kleinen Wahlkreis betroffen sein, die ihre Stimme am Ende nicht abgeben konnten.
Der Marketing-Experte Thorsten Schlesselmann hat offenbar Anzeige gegen den Regierenden Bürgermeister Müller sowie gegen die Landeswahlleiterin Michaelis erstattet. „Es bedürfe einer Nachprüfung wegen mindestens grob fahrlässiger Wahlbehinderung, schadhaftem Eingriff in die Bundestagswahl und damit verbundenem Verdacht der Wahlmanipulation.“
Schon 2019 berichtete der Deutschlandfunk im Zusammenhang mit möglicher Wahlmanipulation von Sicherheitslücken in der Demokratie. Verzerrte Hochrechnungen, Daten-Lecks, Meinungsmache im Netz – es gibt auch zahlreiche digitale Strategien, um Wahlen zu manipulieren. Gegenmaßnahmen gibt es kaum.
Waren diese Unregelmäßigkeiten nur auf Berlin beschränkt? Was ist mit früheren Wahlen? Könnte es da genauso abgelaufen sein?
So bleibt ein Eindruck von einer Berliner Politik, die der Bundestagswahl erschreckend wenig Bedeutung und Beachtung zollt. Im Ergebnis steht die Legitimität der Politik der Bundesregierung in schweren globalen Krisenzeiten auf wackligen Beinen.
Dieser Eindruck verfestigt sich noch durch einen Blick auf das aktuelle Wahlrecht. 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, daß die Bundesrepublik Deutschland kein gültiges Wahlgesetz habe und demnach alle bisherigen und zukünftigen Wahlen ungültig seien. Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Somit ist keine Regierung rechtsgültig gewählt und alle erlassenen Gesetze und Verordnungen – auch zukünftig – sind demnach auch ungültig. Wozu gehen die Deutschen dann eigentlich wählen?
[RHÖ]
Quellenverweise.
➘ https://www.deutschlandfunk.de/wahlmanipulation-sicherheitsluecken-der-demokratie-100.html
➘ https://www.bundesverfassungsgericht.de-SharedDocs-Pressemitteilungen-DE/2012-bvg12-058.html
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