Es wird im Alltag kaum noch von Menschen gesprochen, sondern von Personen. Daß wir die Spezies Mensch sind ist jedem klar. Aber gibt es auch eine Spezies Person? Aus biologischer Sicht jedenfalls nicht. Aber wer oder was sind denn dann diese Personen, und wie werden sie definiert?
Juristische Wörterbücher erläutern rechtssicher den Begriff Mensch wie folgt: „Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.”
Und den Begriff Person: „Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit). Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.“
Es gibt eine juristische Unterscheidung zwischen dem Menschen an sich und einem Menschen, der durch eine Person Rechte und Pflichten tragen kann. Der Mensch trägt also eine Person?
Wenn man sich den Ursprung des Wortes „Person“ anschaut, wird vieles klarer. Das Wort Person leitet sich ab vom lat. Persona und meint eine “Schauspielermaske (wie im antiken Theater), Rolle (im Schauspiel oder Leben), ‚Amtsstellung‘ und allgemein Person“.
Der Mensch trägt also unter anderem eine Maske, die Person genannt wird. Diese Masken können jedoch sehr unterschiedlich sein. Der Mensch nutzt täglich verschiedenste Masken, ohne sich dessen bewußt zu sein. Immer dann, wenn eine „Rolle“ eingenommen wird. Einige kann man einfach nachvollziehen, da sie im Sprachgebrauch öfter benutzt werden, wie z. B. die Vater- oder Mutterrolle. Der Mensch schlüpft also andauernd in Rollen. Der Verkäufer, die Lehrerin, der Krankenpfleger, die Richterin. Dies sind alles Masken.
Nehmen wir das Beispiel der Richterin und zeigen ihre Maske und ihre damit verbundene Rolle einmal deutlich auf. In Deutschen Landen führte 1726 der preußische König Friedrich Wilhelm I. mit dem sog. Spitzbubenerlass die bekannte schwarze Robe für Anwälte und Richter ein. Die Person/Maske Anwalt und Richter sollte von da an offen für jeden sichtbar getragen werden, damit die Rolle von jedem sofort erkannt wird. Die Maske der Richterin wird also durch die Robe deutlich gezeigt. Sobald sie die Robe auszieht, schlüpft sie wieder in andere Rollen, z. B. die der Ehefrau.
In einem Staat können keine Menschen direkt verwaltet und geschützt werden, da laut Definition der Mensch dem Staat „gegenüber“ steht. Damit ein Staat jedoch weiß welche Menschen er beschützen und verwalten soll, wurde ein Trick angewandt, durch den sogenannte „Recht“skreise auf verschiedenen Rechtsebenen „gestaltet“ wurden, zu denen bestimmte Masken gehören.
Die wichtigste Maske ist die „natürliche Person“. Sie wird im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert als „der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.“ Die Maske „natürliche Person“ gehört also zum Menschen und damit kann er in dem Rechtskreis „Staatsrecht“ (öffentliches Recht) Dinge tun.
So trägt der Mensch bei den Wahlen während der Stimmabgabe diese Maske und sagt dadurch: „Ich übernehme mit meiner Entscheidung (Kreuz machen) als „mit Verstand und Sprachvermögen begabtes Lebewesen“ die Verantwortung für die zu mir gehörende natürliche Person und legitimiere durch meine Entscheidung den Staat für mein Wohl zu handeln.“
Die natürliche Person agiert dabei im Rechtskreis des Staatsrechts auf der Rechtsebene des öffentlichen Rechts.
In einer untergeordneten Rechtsebene befindet sich das Privatrecht. Dort ist beispielsweise das Handelsrecht angesiedelt. Auf dieser Ebene wird eine zusätzliche Maske angewendet, die „juristische Person“. Diese Person kann zum Beispiel ein eingetragener Verein, eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein. Einfacher gesagt: Je höherwertiger die Rechtsebene des vom Menschen direkt gestalteten Rechtskreises, desto mehr Rechte hat eine Person, oder anders ausgedrückt: Öffentliches Recht geht vor Handelsrecht.
Als Beispiel soll hier die Bezeichnung des Menschen und der jeweiligen Personen/Masken dienen: In der Natur wird ein Nachkomme, also der Mensch, z.B. Max genannt. Im Staatsrecht wird Max die Maske der natürlichen Person zugeordnet. Diese kennzeichnet sich durch den Familiennamen M u s t e r m a n n, mit dem Bezug zur Natur durch den Vornamen Max. Im deutschen Recht gehört zu der Kennzeichnung einer natürlichen Person zusätzlich der Stand (Verkäufer Mustermann, Max). Diese Darstellung findet sich daher auch auf Geburtenregisterauszügen.
Auf der Rechtsebene Handelsrecht wird vom Menschen die Maske „juristische Person“ genutzt, also die Maske einer Firma. Da der Name frei wählbar ist könnte sie MAX MUSTERMANN heißen.
Anhand der Bezeichnung bzw. Darstellung einer Person/Maske kann also ganz einfach unterschieden werden, auf welcher Rechtsebene sie eine Rolle einnimmt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Personen sind also nichts anderes als Hilfsmittel, um in vom Menschen gestalteten Ordnungen miteinander rechtlich umzugehen. Entweder im öffentlichen Recht (als Mensch gegenüber dem mich schützenden Staat) oder allgemein im Privatrecht (Rechtsgeschäfte zwischen natürlichen Personen) oder speziell im Handelsrecht (Rechtsbeziehungen zwischen juristischen Personen/ Firmen). [TML]
Quellenverweise.
“Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.” (Mensch. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 276)
“Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“ (Person. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 311)
➘ https://de.wikipedia.org/wiki/Persona
➘ https://www.roben-shop.de/blog/die-geschichte-der-robe/
➘ https://de.wikipedia.org/wiki/Recht#Rechtskreise
➘ https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Juristische Person sind qualifizierte Personenvereinigungen, Körperschaften und Anstalten oder Vermögen, denen der Gesetzgeber das Recht der Persönlichkeit zuerkennt und ihnen damit die Stellung eines Rechtssubjekts einräumt; Art. 52 ff. ZGB. Quelle: Metzger – Juristisches Wörterbuch.
➘ http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/juristische-person/juristische-person.htm
➘ https://dejure.org/gesetze-HGB-17.html#:~:text=-Gliederung-,%C2%A7%2017-Firma%20klagen-%20und%20-verklagt%20werden.
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