Die Exekutive im Staat.

Die Exekutive im Staat.

Ob das „Knöllchen“ wegen Falschparkens, Post vom Finanzamt oder das Ausstellen eines Personalausweises; bei jedem Verwaltungsakt hat es der Bürger mit der vollziehenden Gewalt des Staates, der Exekutive, zu tun.

Bei den genannten Beispielen handelt es sich um Exekutivorgane der unteren Verwaltungsebene. Diesen übergeordnet sind unter anderem die Kommunalverbände, die Landesregierungen und an der Spitze die Bundesregierung. Auf Bundes und Landesebene zählen neben den jeweiligen Regierungen sämtliche Verwaltungsbehörden zur vollziehenden Gewalt. Auch Schulen, Polizei und Justiz – mit Ausnahme der Gerichte – werden den Exekutivorganen zugeordnet.

Die Gerichte sind Teil der Judikative und somit wie die Legislative nach dem Prinzip der Gewaltenteilung strikt von der Exekutive zu trennen, um ein Gewaltmonopol zu verhindern. In der zweiten Ausgabe von „Der Bundesbote.“ wurde in dem Artikel „Prinzipien des Staates“ die mangelhafte Gewaltenteilung in Deutschland dargelegt. Im Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es unter anderem, die „vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“.

Das heißt, daß sämtliche Mitarbeiter der Exekutive – vom Sachbearbeiter bis zum Bundeskanzler – nur innerhalb geltender Gesetze handeln dürfen. Ausgehebelt wird dieser Grundsatz dadurch, daß der Gesetzgeber Teile der Exekutive legitimiert, Verordnungen zu erlassen, an die der Bürger gebunden ist. „Indem Regierung und Verwaltung beispielsweise auch Rechtsverordnungen mit abstrakt-genereller Wirkung erlassen können, haben sie neben ihren vollziehenden Befugnissen auch normsetzende Befugnisse.“

Das ergibt durchaus Sinn im Rahmen der Würdigung unterschiedlicher lokaler Begebenheiten. So kann es angemessen sein, in einem Ballungsgebiet mir hoher Bevölkerungsdichte einen Leinenzwang für Hunde anzuordnen. Im ländlichen Raum wäre eine solche Verordnung unnötig. Allerdings birgt die Berechtigung zum Erlassen von Verordnungen durch die Exekutive die Gefahr des Machtmißbrauchs.

Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) machte während der Pandemie mit Unterstützung der Länderchefs ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch, per Verordnung Grundrechtseinschränkungen zu erlassen. Ermächtigt wurden die Herrschaften durch das Infektionsschutzgesetz. In der EU stellt die Europäische Kommission (EK) die Exekutive dar. „Sie übernimmt im Wesentlichen Funktionen der Exekutive und ist insofern mit der Regierung eines Nationalstaates vergleichbar.“, windet sich Wikipedia. Die Internetenzyklopädie verrät weiterhin, wie ein nicht-staatliches Gremium, das aus nicht-demokratisch-legitimierten Mitgliedern besteht, Beschlüsse fassen kann, nämlich indem „Vertreter der nationalen Regierungen unter Beteiligung von Kommissionsbeamten die nötigen Durchführungsmaßnahmen beschließen.“

Der Deutsche Beamtenbund moniert, daß zehntausende Stellen im Öffentlichen Dienst unbesetzt seien. Brauchen wir also mehr Verwaltung oder ist die Unterbesetzung eine Folge der deutschen „Regulierungswut“, die der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog anprangerte? Die „Neue Zürcher Zeitung“ titelt: „Deutschland erstickt an seiner Bürokratie“ und attestiert den Deutschen eine „Lust an der Bürokratie“. Im Jahr 2021 arbeiteten über fünf Millionen Mitarbeiter und somit ca. 6 % der Bevölkerung im Dienst der Republik.

Was war bei unseren Vorfahren eigentlich anders, sodaß sie deutlich weniger Verwaltung benötigten? Die preußisch-deutsche Verwaltung galt als schlank und effizient. Die Quote der Verwaltungsmitarbeiterlag 1911 bei unter 1 % – und das ohne technische Hilfsmittel zur Kommunikation. Trotzdem ist von Anarchie und Chaos aus dieser Zeit nichts überliefert.

Jede neue Verordnung und jedes neue Gesetz lösen eine verwaltungstechnische Kettenreaktion aus. Es bedarf Menschen, die die Beschlüsse fassen, Menschen, die die Beschlüsse umsetzen, Menschen, die die Umsetzung überwachen und Menschen, die die Nichteinhaltung sanktionieren. Was haben jedoch die Menschen davon?

[LIS]

Quellenverweise.

Was ist die Exekutive?

https://www.juraforum.de/lexikon-exekutive

Deutsche Regulierungswut.

https://www.cash-online.de/a/regulierungswut-kostet-deutschland-rund-165-milliarden-euro-494038/

Personal im öffentlichen Dienst.

https://de.statista.com/statistik/daten-studie-12910-umfrage-entwicklung-des-personalbestandes-im-oeffentlichen-dienst-in-deutschland/

Weitere Quellen:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika-politiklexikon/17567-gewaltenteilung-gewaltenverschraenkung/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt-Bevoelkerung-Bevoelkerungsstand/_inhalt.html

https://beamten-infoportal.de/magazin/news/oeffentlicher-dienst-dramatische-unterbesetzung-und-fachkraeftemangel/

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Kommission

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick-deutschland-erstickt-an-seiner-buerokratie-ld.1605048

https://www.cash-online.de/a/regulierungswut-kostet-deutschland-rund-165-milliarden-euro-494038/

http://www.imge.info/arbeitsgrundlagen/2-rechtliche-grundlagen-243-die-deutsche-regulierungswut-index.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgliederung_Deutschlands

https://www.juraforum.de/gesetze/gg/art-20

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

https://bundesbote.org/prinzipien-des-staates/

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➘ Bödecker, Erhardt: Preußen und die Wurzeln des Erfolgs, Rottenburg 2018


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