Rechtsbankrott der Justiz.

Rechtsbankrott der Justiz.

Eine Folge fehlender Gewaltenteilung?

Fast jeder hatte schon einmal das Gefühl, daß mit der Rechtsprechung in Deutschland etwas nicht stimmen kann. Der Fragende wird es einige Zeit mit sich herumtragen und er wird es, um wieder in seine Ruhe zu kommen, vergessen. Anders bei Menschen, die den Dingen auf den Grund gehen wollen. Natürlich machen auch Richter Fehler, denn es sind Menschen. Außerdem haben Richter Spielräume in der Rechtsauslegung, die ebenfalls zu Unverständnis führen können.

Jedoch dürfte das die Rechtsprechung kaum in Schieflage bringen. Recherchen führen zu der Erkenntnis, daß die Ursachen in der fehlenden Gewaltenteilung zu finden sind. Die Gewaltenteilung als wesentliches Prinzip einer Demokratie ist im Grundgesetz verankert mit dem Ziel, die staatliche Macht zu begrenzen. Und das aus gutem Grund. Der renommierte ehemalige Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden hat festgestellt: „In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.“

Das ist eine Bankrotterklärung. Deshalb müssen wir uns über Urteile der Justiz auch nicht wundern. Es stehen Interessen für den Machterhalt der Exekutive dahinter. Und so fallen die Urteile auch aus. Richter Hochschild stellt ebenfalls fest: „Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt.“ Schließlich erklärt er auch, wie es dazu kommen konnte, indem er schreibt: “Bereits in den Kindertagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziel der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

Hier bleiben keine Interpretationsspielräume. Richter Udo Hochschild nennt Roß und Reiter. Auch die EU-Kommission rügte Deutschland bezüglich der nicht vollumfänglich umgesetzten Gewaltenteilung. Sie kritisierte im Jahr 2020, daß Landesjustizminister Weisungen an Staatsanwaltschaften erteilen können. Ein daraufhin vom Justizministerium erarbeiteter Gesetzentwurf zur Einschränkung jenes Weisungsrechts scheiterte am Widerstand anderer Ministerien. Bereits im Jahr 2007 hatte die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) gefordert, der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen sei.

Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluß der Exekutive eingeschränkt. Hinzu kommt, daß der EuGH im Mai 2019 entschieden hat, daß deutsche Staatsanwälte nicht den Anforderungen an die Unabhängigkeit von Regierungen genügen, um einen EU-Haftbefehl zu beantragen. Damit dürfte das Rechtssystem in Deutschland entlarvt sein. Mit der Dominanz der Regierung als Exekutive über die Justiz als Judikative werden Richter und Staatsanwälte zu Erfüllungsgehilfen der Regierung.

So wie sich die Dinge darstellen, sind ernsthafte Zweifel hinsichtlich erfolgreicher Reformen angebracht und Besserung ist kaum zu erwarten. Belehrungen anderer Länder durch Mandatsträger der Bundesrepublik Deutschland sollten besser unterlassen werden. Stellt sich die Frage: Warum lassen sich die Wähler das gefallen? Nun, sie wissen es mehrheitlich nicht. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluß. Inzwischen sollte man der Justizia konsequenterweise den Tatsachen entsprechend schon mal die Augenbinde abnehmen.

[JS]

Quellenverweise.

Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?

https://programm.ard.de/TV/tagesschau24-Startseite-?sendung=28721972088763

In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt:

https://www.trautenauer.de/?seite=7&artikel=23

Gewaltenteilung:

ttps://de.wikipedia.org/wiki-Gewaltenteilung#cite_note-26

https://d-nb.info/1007186712/34


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